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für Mieter
Mietvertrag auf bestimmte Zeit
Unter Vermittlung /
Nachweis der MWZ - IMMOBILIEN, Frank Sauer,
wird
folgender Mietvertrag
geschlossen.
Der Vermittler übernimmt keine Haftung für eventuell entstehende Schäden
im vermittelten, bzw. nachgewiesenen Wohnraum. Ebenfalls haftet er nicht
für entstehende Nachteile bei Vertragsbruch
Der / die Mieter / -in akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von MWZ-Immobilien und bestätigt, dieses Wohnraumangebot erstmalig und
einzig über MWZ-Immobilien Frank Sauer, erhalten zu haben |
Vermieter
| Max Mustermann, 47798
Krefeld, Max - Mustermann - Str. 1 , Tel. 0 21 51 – 23 45 67 |
Mieter
| Hans Müller, 10231 Berlin,
Hans - Müller - Weg 1,
Tel.: 0 30 – 12 34 56 |
Mietsache
1. Ober-Geschoss,
1 Wohnraum, 1 Schlafraum, 1 Küche, 1 Diele, 1
Bad in 47798 Krefeld, xxxxxxxxxxxxxx
Das Objekt ist voll möbliert. Eine Inventarliste ist / nicht Bestandteil
des Mietvertrages. |
Mietzeit
Der Mietvertrag beginnt am
01.08.2010 und endet mit Ablauf des 31.12.2010.
Das Mietverhältnis wird zunächst auf bestimmte Zeit geschlossen. |
Ersatzmieter / vorzeitiger Auszug
Zieht der Mieter vorzeitig
aus, berührt dies nicht die Mietzahlungspflicht für die übrige Zeit, es
sei denn, der vorzeitige Auszug ist vom anderen Vertragspartner zu
vertreten.
Die Stellung eines Ersatzmieters ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Wohnraumanbieters zulässig. |
Mietzins
Der Mietzins beträgt incl.
Nebenkosten / Strom 500,00 EURO pro Monat.
Über enthaltene Nebenkosten wird nicht gesondert abgerechnet.
Der Mietzins ist zu zahlen bis zum dritten Werktag des Monats im Voraus
auf das Konto des Vermieters
Kontonummer: 12 34 56 78 90, BLZ 320 500 00, bei der
Sparkasse Krefeld. |
Kündigung / Vertragsverlängerung
( kann variabel gestaltet werden
/ auch automatische Verlängerung )
Das Mietverhältnis wird
zunächst auf bestimmte Zeit geschlossen ( 01.08.2010 – 31.12.2010 ).
Wird es nicht bis zum 15.11.2010 in beiderseitigem Einvernehmen
schriftlich verlängert, so erlischt es automatisch zum vereinbarten
Ablaufdatum, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen, zur Rechtsgültigkeit
bedürfte es der Schriftform. |
Kaution
| Bei Schlüsselübergabe ist
eine Kaution in Höhe von 750,00 EURO in bar zu übergeben, bzw.
die Überweisung nachzuweisen. Die Kaution darf nicht mit der letzten
Mietzahlung verrechnet werden. |
Benutzung der Mietsache
Die Mietsache darf nur zu
den im Vertrag bestimmten Zwecken genutzt werden. Die Überlassung des
Gebrauchs an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Personen, die
sich besuchsweise in den Räumen aufhalten.
Der Mieter übernimmt die Haftung für diese Personen. Tierhaltung ist
nicht zulässig. |
Instandhaltung
| Der Mieter verpflichtet
sich, Mietsache und Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, die
Räume angemessen zu lüften und zu reinigen. Mängel und Schäden sind
unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige wegen unvorhergesehener Gefahr
oder weil sich Schäden oder Mängel unverhältnismäßig ausweiten würden,
nicht möglich, so sind die zum Schutz der Mietsache / des Inventars
unbedingt erforderlichen Maßnahmen sofort zu ergreifen.
Bei Beschädigungen (z.B. des Inventars) durch den Mieter, muss dieser
für den Schaden aufkommen, sofern dieser nicht durch eine
Haftpflichtversicherung des Mieters abgedeckt werden kann. |
Schönheitsreparaturen / Bagatellschäden
| Schönheitsreparaturen,
sowie die Kosten kleiner Instandsetzungen übernimmt auf eigene
Kosten der Vermieter, soweit diese Reparaturen / Instandsetzungen nicht
vom Mieter zu vertreten sind. |
Betreten der Mietsache
Der Vermieter oder
Beauftragte des Vermieters dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres
Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und
nach rechtzeitiger Ankündigung betreten.
Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen. |
Rückgabe der Mietsache
Bei Ende der Mietzeit ist
die Mietsache gereinigt zurück zu geben.
Eine eventuell notwendige Endreinigung wird dem Mieter nach Aufwand
berechnet.
Alle Schlüssel, auch selbst beschaffte, sind heraus zu geben.
Der Mieter haftet für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser
Pflichten entstehen. |
Kündigungsschutz
| Da das Mietobjekt als
Zweitwohnsitz, bzw. als Hotelalternative gemietet ist, besteht bei
ausbleibender Mietzahlung kein Anspruch auf Kündigungsschutz. Das
Mietobjekt ist innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit der ausbleibenden
Miete zu räumen. Unberührt bleibt die Möglichkeit des Vermieters,
Schadenersatz bei dadurch entstehendem Leerstand anzufordern. |
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Ort Datum Unterschrift
Vermieter
Unterschrift Mieter |